AGB
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen Dienstleistungen der Press´n´Relations GmbH. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen.
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Press´n´Relations GmbH schriftlich anerkannt sind.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die von der Press´n´Relations GmbH zu erbringenden Leistungen und Ziele der Arbeit werden im einzelnen in einer gesonderten Vereinbarung (z.B. Angebot bzw. Auftrag), zwischen dem Auftraggeber und der Press´n´Relations GmbH festgeschrieben und gelten in diesem Fall nur für diesen Auftrag. Für weitere Aufträge, auch von demselben Auftraggeber, wird jeweils eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen und der weitere Auftrag ist getrennt von den bereits laufenden Aufträgen zu sehen und wird gesondert bearbeitet.
Durch die Press´n´Relations GmbH erstellte Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab dem Erstellungsdatum bindend. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt. Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsabschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebotes der Press´n´Relations GmbH, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der Leistung, soweit nicht gesondert vereinbart, ergeben sich nach dem Inhalt des geschlossenen Auftrags bzw. Angebots. Die Tätigkeit der Press´n´Relations GmbH umfasst nur die im Auftrag bzw. Angebot aufgeführten Leistungen. Mehraufwand, der über den Aufrag bzw. das Angebot hinausgeht, wird gesondert berechnet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Ist im Angebot bzw. Auftrag nichts anderes angegeben, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen als bindend: Zahlung innerhalb 14 Tagen ohne Rechnungsabzug.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen MwSt.
Fremdleistungen werden ohne Aufschlag weiterbelastet.
Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
Gerät der Auftraggeber in Verzug behält sich die Press´n´Relations GmbH vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an für alle Forderungen Fälligkeitszinsen bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Press´n´Relations GmbH bleibt vorbehalten.
Die Press´n´Relations GmbH behält sich ebenfalls vor, im Falle eines Verzuges offene Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu verrechnen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Wenn der Press´n´Relations GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist die Press´n´Relations GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Press´n´Relations GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bezieht sich auf jeden Auftrag gesondert, auch wenn es sich um mehrere Aufträge eines Auftraggebers handelt. Werden diese nicht geleistet, ist die Press´n´Relations GmbH berechtigt, von der Leistungserbringung des jeweiligen Auftrages abzusehen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Press´n´Relations GmbH, jedoch nicht, bevor der Besteller der Press´n´Relations GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben in für sie verwertbarer Form übermittelt hat. Die Press´n´Relations GmbH kann Leistungen nur dann ordnungsgemäß durchführen, wenn der Auftraggeber im notwendigen Umfang mitwirkt. Der Auftraggeber ist auf Verlagen verpflichtet, für sämtliche Inhalte, die zur Bearbeitung der Themen und zur Zielerlangung erforderlich sind, die Informationen und Abbildungen zu beschaffen bzw. bereit zu stellen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Press´n´Relations GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass dieses Material von Rechten Dritter frei ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt dieser die Press´n´Relations GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die im Vertrag genannten Fristen und Termine für die Erfüllung der Leistung sind unverbindliche Angaben, soweit die Press´n´Relations GmbH den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Leistungstermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Press´n´Relations GmbH vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner der Press´n´Relations GmbH sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Press´n´Relations GmbH oder beim Kooperationspartner eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc.
Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die Press´n´Relations GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
Übernimmt die Press´n´Relations GmbH eine vertragliche Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes, hat nach Abschluss der Leistung eine Abnahme durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Press´n´Relations GmbH.
Die von der Press´n´Relations GmbH erstellten Unterlagen, be- und weiterbearbeiteten Sammlungen von Daten, Verteilern und Datenbankwerke stehen – auch nach einer Vertragsbeendigung – urheberrechtlich im Eigentum der Press´n´Relations GmbH.
§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Texte, Gestaltung und Datenbanken sowie sonstige durch die Press´n´Relations GmbH erstellte Leistungen sind geistiges Eigentum der Autoren der Press´n´Relations GmbH und verbleiben bei diesen. Den Autoren der Press´n´Relations GmbH stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 UrhG zu. Alle mit den während der Vertragslaufzeit gelieferten Arbeiten der Press´n´Relations GmbH zusammenhängenden Nutzungsrechte werden übertragen, sofern diese nicht Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartnern zustehen.
Die Press´n´Relations GmbH ist berechtigt, die Namennennung „Press´n´Relations GmbH" in Veröffentlichungen und Werbeunterlagen vorzunehmen. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, in Veröffentlichungen auf ihre Mitarbeit hinzuweisen.
§ 7 Öffentlichkeitsarbeit
Die Press´n´Relations GmbH ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers für die Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und ihn in der Kundenliste unter www.press-n-relations.de zu veröffentlichen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Press´n´Relations GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die ihr überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen.
Der Auftraggeber hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Nacherfüllung, andere Mängelansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt die Press´n´Relations GmbH nur bei eigenverantworteten Verstößen. Ansonsten haftet die Press´n´Relations GmbH maximal bis zur Höhe des jeweiligen Einzelauftragswertes, wenn Werbemaßnahmen, die durch den Auftraggeber angeordnet wurden, gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Press´n´Relations GmbH haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages vom Auftraggeber gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw.
§ 9 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte Fahrlässigkeit von der Press´n´Relations GmbH ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren soweit keine kürzere Frist vereinbart ist in einem Jahr.
§ 10 Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung kann bei drohender Insolvenz oder mangelnder Teilnahme (Mitwirkung des Geschäftspartners) erfolgen. In beiden Fällen behält die Press´n´Relations GmbH den vollen, für den Auftrag noch offenen Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und Datenschutz
Die Press´n´Relations GmbH verpflichtet sich, Informationen über den Auftraggeber nur nach Maßgabe des Auftraggebers weiterzuleiten.
Die Press´n´Relations GmbH verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter gemäß des § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes über den vertraulichen Umgang mit Kundendaten aufzuklären.
§ 12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm an der Donau.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.