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Aon Hewitt

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05. März 2015 |
Aon Hewitt

15. Januar 2015: Kalte Dusche, und nun?

Oliver Vaccaro, Partner und Consulting Leader bei Aon Hewitt, zu den Auswirkungen der Aufhebung des Euromindestkurses durch die SNB auf Schweizer Pensionskassen


Ende 2014 herrschte bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen milde Euphorie. 2014 konnten zum dritten Mal in Folge ausgezeichnete Performances verzeichnet werden. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Wertschwankungsreserve endlich bis zu ihrem Zielwert geäufnet, einige wiesen sogar freie Mittel aus. Die paritätischen Organe haben zudem in den letzten Jahren ihre Verantwortung wahrgenommen und die technischen Parameter ihrer Vorsorgeeinrichtung angepasst. So basieren die technischen Zinssätze, die Umwandlungssätze sowie die Sterbetafeln nun auf vorsichtigeren Parametern. Die Diskussionen drehten sich also um die zusätzliche Verzinsung der Altersguthaben, die den aktiven Versicherten gewährt werden kann. Zuweilen wurde sogar trotz Nullinflation eine Verbesserung zugunsten der Rentenbezüger in Erwägung gezogen. Die tiefen Zinssätze, die zwar heute für das Obligationenportfolio günstig sind, blieben beunruhigend, die Freude über die in den letzten Jahren verzeichneten Performances war jedoch gross.

Ende 2014 schien also alles in bester Ordnung zu sein. Aber dann hat die Schweizer Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 beschlossen, den Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro aufzuheben. Es kam zu einer starken Korrektur des SMI und zu einer allgemeinen Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber anderen Währungen. Der SNB-Entscheid löste einen regelrechten Sturm aus, in gewissen Wirtschaftskreisen war sogar von einem « Tsunami » die Rede. Die Entwertung des Euro (um ca. 15%) und der Einbruch an den Schweizer Aktienmärkten (um ca. 10%) blieben nicht ohne Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Ihr durchschnittlicher Deckungsgrad, der Ende 2014 bei ungefähr 115% lag, ging je nach Anlageumfang in nicht abgesicherte Währungen und Schweizer Aktien bis zu 4% bis 5% zurück. Die auf dem Vermögen der 2. Säule verzeichneten Verluste werden auf CHF 20 bis 30 Milliarden geschätzt, was ungefähr 50% der im Jahr 2014 verzeichneten Performance entspricht.

Seit dem SNB-Entscheid wurden bereits zahlreiche, zuweilen dramatisierende oder widersprüchliche Kommentare veröffentlicht, wodurch die angenehme Stille von Ende 2014 ein abruptes Ende fand und die 2. Säule beunruhigt wurde. Unsere obligatorische 2. Säule feiert 2015 ihr 30-Jahr-Jubiläum. Die gesammelten Erfahrungen sollten es ermöglichen, Überreaktionen zu vermeiden und nicht dem allgemeinen Pessimismus zu erliegen. Obwohl die 2. Säule unweigerlich kurzfristigen Schwankungen ausgesetzt ist, liegt ihr eine langfristige Perspektive zu Grunde.

Wie sieht die Lage einige Wochen nach dem SNB-Entscheid aus?
Glücklicherweise haben die Verantwortlichen der Vorsorgeeinrichtungen der allgemeinen Verzweiflung nicht nachgegeben, hat sich die Korrektur der Wechselkurse stabilisiert und der SMI inzwischen wieder Farbe angenommen. Die Entwicklung der nächsten Monate kann natürlich nicht vorausgesagt werden. Nachdem sich der Sturm nun etwas gelegt hat, ist es jedoch ratsam, die Situation in aller Ruhe zu analysieren und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen.

Neben der Volatilität der Märkte und der Währungen sehen sich die Vorsorgeeinrichtungen mit den tiefen Zinssätzen konfrontiert. Ende Februar 2015 liegen die Renditen der 10-jährigen Bundesobligationen nahe bei null und einige Bankinstitute erheben Negativzinsen auf den Liquiditäten der Vorsorgeeinrichtungen. Die wirtschaftlichen Aussichten von exportorientierten Unternehmen sowie der Tourismusindustrie haben sich aufgrund des starken Frankens verdüstert. Diese Konjunkturlage hat direkte Auswirkungen auf die Renditeerwartungen der Anlagestrategie, und die Möglichkeiten der Reinvestition sind begrenzt. Die erforderliche Mindestrendite, die von den Vorsorgeeinrichtungen erzielt werden muss, ist folglich neuem Druck ausgesetzt, was sich möglicherweise auf die technischen Parameter auswirken könnte.

Was ist somit zu tun?
Zuerst muss - falls nicht bereits erfolgt - abgeschätzt werden, welche Auswirkungen der SNB-Entscheid auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung hat. Danach empfiehlt es sich, verschiedene Analysen durchzuführen und dabei insbesondere:
-    die Anlagestrategie zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf das Währungsengagement und allfällige Diversifizierungsmöglichkeiten;
-    die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve angesichts des aktuellen Umfelds in Bezug auf Renditeannahmen, Volatilität und Sicherheitsgrad zu überdenken;
-    die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung aufmerksam zu verfolgen und im Laufe des Jahres Schätzungen des Deckungsgrades vorzunehmen;
-    die Renditeerwartungen sowie die erforderliche Rendite neu zu evaluieren und bei einem Ungleichgewicht zwischen den beiden Werten geeignete Massnahmen festzulegen;
-    zu prüfen, ob die Vorsorgeeinrichtung in der Lage ist, auf ungünstige Entwicklungen zu reagieren und für verschiedene Situationen geeignete Massnahmen zu erwägen;
-    zu überprüfen, ob die technischen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Umfelds angemessen sind und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.

Es gilt, bei der Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung weiterhin die Ruhe zu bewahren, gleichzeitig aber auch ungünstige Szenarien vorwegzunehmen sowie entsprechende Massnahmen in Erwägung zu ziehen, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen. Angesichts der Vielfältigkeit der Vorsorgeeinrichtungen gibt es keine allgemeingültige Antwort. Besondere Vorsicht gilt für Vorsorgeeinrichtungen, die ein hohes Ausmass an Verpflichtungen gegenüber den Rentenbezügern oder eine grosse Anzahl aktiver Versicherter, die kurz vor der Pensionierung stehen, aufweisen. Ebenso für die wenigen Vorsorgeeinrichtungen, die per 31.12.2014 eine ungünstige finanzielle Lage ausweisen.


Kontakt:
Aon Hewitt (Schweiz) AG – Fabio Peyer
Lagerstrasse 33 – 8021 Zürich
Tel.: +41 58 266 88 22
fabio.peyer@aonhewitt.com – www.aonhewitt.ch

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Press’n’Relations GmbH – Markus Häfliger
Hirslanderstrasse 51 – 8032 Zürich
Tel.: +41 43 344 58 65 – Fax: +41 43 344 58 69
mh@press-n-relations.ch – www.press-n-relations.ch


Über Aon Hewitt
Aon Hewitt ist weltweit führender Anbieter von Human Resources Lösungen. Das Unternehmen unterstützt seine Kunden bei der Lösung von komplexen Fragen rund um Benefits, Talente und damit verbundene finanzielle Herausforderungen und zur Verbesserung ihrer Geschäfts¬ergeb¬nisse. Aon Hewitt entwickelt, implementiert, kommuniziert und verwaltet eine breite Palette von Strategien in den Bereichen Human Resources, berufliche Vorsorge, Investment Management, Krankenkasse, Vergütung und Talent-Management. Aon Hewitt ist weltweit mit 29'000 Mitarbeitern in 90 Ländern vertreten. In der Schweiz engagieren sich 180 Mitarbeiter an den Standorten von Aon Hewitt in Neuchâtel, Nyon und Zürich. Weitere Informationen über Aon Hewitt finden Sie unter www.aonhewitt.ch.

Über Aon
Aon Plc (NYSE: AON) ist der führende globale Dienstleister für Risikomanagement sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler, und Berater für Human Resources und Outsourcing von Dienstleistungen. Mit mehr als 66'000 Mitarbeitern in über 120 Ländern der Welt verfügt Aon über die branchenführenden Ressourcen und das technische Know-how, um ihren Kunden globale innovative und effiziente Lösungen in den Bereichen Risiko- und Human Resources Management erbringen zu können. Mehrfach wurde Aon von Fachmagazinen und –zeitschriften als weltbestes Maklerunternehmen, bester Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler, Verwalter von Captivesunternehmen sowie bestes Benefits Beratungsunternehmen ausgezeichnet. Weitere Informationen zu Aon finden Sie unter http://www.aon.com  und unter http://www.aon.com/manchesterunited zudem alles über Aons Partnerschaft mit Manchester United.




 
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