Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu reformieren, um den Anforderungen an Transparenz und Verantwortung in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft gerecht zu werden. Im Kern dieser Bemühungen stehen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die unternehmerische Sorgfaltspflicht für nachhaltige Lieferketten (CSDDD) und die Taxonomie. Sie sollen vereinfacht und die Frist für die Umsetzung um zwei Jahre verschoben werden. Ziel dieses Omnibus-Vorhabens ist es, die Berichtspflichten zu straffen und den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben. Was ändert sich dabei konkret für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen, wie gelingt es ihnen, sich im Dschungel dieser neuen Richtlinien zurechtzufinden und wie sollen sie bei der Umsetzung vorgehen? Die Unternehmensberatung FutureBusiness.Partners (FB.P) setzt alles daran, Energieversorgungsunternehmen erfolgreich durch diesen Prozess zu begleiten.
Die Karlsruher Experten haben einen kostenlosen Leitfaden veröffentlicht, der einen ersten Überblick über den Vorschlag der Gesetzesänderung der EU gibt und kommunalen Unternehmen mögliche Strategien zur weiteren Vorgehensweise zeigt.
Jetzt kostenlos downloaden: www.futurebusiness.partners/nachhaltigkeit
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