Kabinett bringt Neuregelung zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen auf den Weg
Nun kommt unerwartet doch Bewegung in die Sache: Das Bundeskabinett hat eine Entlastung von Unternehmen bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen für die Handelsbilanz auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist eine Verlängerung des Zeitraums der Durchschnittsbildung bei der Zinsermittlung von bisher sieben auf künftig zehn Jahre. Dies ist verbunden mit einer Ausschüttungssperre für die sich daraus ergebenden Unterschiedsbeträge. Dr. Georg Thurnes, Chefaktuar von Aon Hewitt, sieht die Erwartungen an eine solche Neuerung zwar nicht komplett erfüllt, dennoch stimmt ihn die Entwicklung positiv: "Gegenüber der derzeitigen Regelung würde diese Änderung zu einem rund 0,4 Prozentpunkte höheren Rechnungszins zum Ende 2015 führen", erklärt Thurnes. "Dadurch steigen die Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen weniger stark an. Gerade für Unternehmen mit nennenswerten Rückstellungen werden die bilanziellen Effekte dadurch deutlich abgemildert, auch wenn die Ausschüttungsfähigkeit immer noch erheblich belastet sein kann." Die Verlängerung des Durchschnittszeitraumes gilt ausschließlich für die Verpflichtungen aus der Altersversorgung. Dabei ist es für Unternehmen, die ihren Abschluss für 2015 noch nicht aufgestellt haben, sogar möglich, diese Neuregelung bereits für 2015 anzuwenden. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich bis Ende Februar oder Mitte März abgeschlossen sein.
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