Die Zahl der Abschalt- und Regelvorgänge nach §14 des EEG hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und liegt in einzelnen Netzgebieten bereits im vierstelligen Bereich pro Jahr. Für die Anschlussnetzbetreiber entsteht so ein stark zunehmender Aufwand, denn die Abrechnung der damit zusammenhängenden Entschädigungszahlungen wird noch von kaum einer Software unterstützt. Deswegen hat Wilken jetzt sein ENER:GY Modul für das Einspeisemanagement ausgebaut. Mit dem neuen ESM Entschädigungszahlungspaket ist es möglich, den gesamten Abrechnungsprozess drastisch zu vereinfachen. Dabei wird der Anwender auch bei der Ermittlung der Entschädigungshöhe unterstützt. Denn die Vergütung fällt je nach Art und Alter der jeweils betroffenen EEG- oder KWK-G-Anlagen sehr unterschiedlich aus.
Zu Abschalt- und Regelvorgängen von EEG- und KWK-G-Anlagen kommt es regelmäßig bei Netzengpässen, wenn also Spannungsbänder nicht eingehalten werden können oder die Leitungen überlastet sind. Da diese Anlagen jedoch nach EEG einen Einspeisevorrang genießen, steht den Betreibern von Windparks, PV- oder KWK-G-Anlagen eine Entschädigung für die ausgefallenen Einnahmen aus der Stromeinspeisung zu. Ermittelt werden die entgangenen Einspeisemengen nach den einschlägigen Vorschriften in einem externen System, wie beispielsweise dem Leitsystem. Entsprechende Standardschnittstellen zu Leit- und EDM-Systemen stehen zur Verfügung. Die Werte für die Ausfallarbeit werden anschließend in den Entschädigungsprozess eingespeist. Dabei wird die Gutschrifthöhe für jede einzelne betroffene Anlage ermittelt. Jederzeit ist an dieser Stelle bei Bedarf auch ein Eingreifen des Anwenders möglich um auch komplexe Sonderfälle verarbeiten zu können. Neben den entgangenen Einnahmen werden dabei auch zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt, wenn etwa für den Wiederanlauf zusätzliche Einsatzstoffe wie Öl oder Gas benötigt werden. Aber auch potenzielle ersparte Aufwendungen fließen in die Berechnung ein und auf Wunsch kann die Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte zugeschaltet werden. Zudem können Eigenverbrauchskonstrukte bei RLM-Anlagen berücksichtigt werden. Anschließend werden die Entschädigungen über ein Gutschriftverfahren an die betroffenen Anlagenbetreiber ausgezahlt.
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