Mit einem Schreiben vom 30. August 2019 hat das baden-württembergische Innenministerium darüber informiert, dass bereits zum 1. November 2019 neue GIS-Nebenbestimmungen in Kraft treten. Nach Einschätzung der Breitbandspezialisten der tktVivax wird das den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg deutlich zurückwerfen. „Mit dieser Maßnahme nimmt das Land die Vereinfachungen bei der Beantragung von Fördermitteln, die der Bund erst im vergangenen Jahr eingeführt hat, jetzt wieder zurück. Mehr noch: So, wie sich das Papier liest, muss nun jede baden-württembergische Kommune einen Masterplan für ein flächendeckendes Glasfasernetzt vorlegen, um überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen zu können", fasst Dirk Fieml, Geschäftsführer der tktVivax GmbH mit Sitz in Backnang und Potsdam, die Problematik zusammen. Diese Vorgaben seien insbesondere beim so genannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodell" überzogen, betont Fieml. Denn in der Kürze der Zeit sei eine derart exakte Planungsvorlage nur mit hohem Aufwand umzusetzen.
Nach dem geltenden Bundesförderprogramm können baden-württembergische Kommunen für den Glasfaserausbau derzeit Fördermittel vom Bund in Höhe von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten erhalten sowie eine Ko-Finanzierung in Höhe von 40 Prozent vom Land. Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, hatte der Bund die Vorgaben für die Beantragung 2018 deutlich vereinfacht. Nach den neuen GIS-Nebenbestimmungen müssen die Kommunen ab dem 1. November nun sehr detaillierte Planungsdaten vorlegen. So wird in dem Papier beispielsweise gefordert, eine FTTB-Feinplanung (Fiber-to-the-Building) aufzustellen, in der sehr genau dargelegt wird, wo die einzelnen Hausanschlüsse zu installieren sind. Auch die einzelnen Trassenabschnitte und die zu verlegenden Rohre müssen exakt aufgeführt werden. „Damit steigt der Planungsaufwand drastisch an, denn inhaltlich wird hier der Aufbau eines Masterplans für eine flächendeckende Glasfaserversorgung in der Kommune gefordert. Im Prinzip also eine fertige Planung, und dies bevor überhaupt über die Vergabe von Fördermitteln entschieden wurde. Dies wird den Glasfaserausbau um Monate verzögern, denn viele Kommunen müssen ihre Projekte jetzt völlig neu aufsetzen", so Dirk Fieml. tktVivax hat sich jetzt mit einem Schreiben an das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration gewandt und um Klärung der mit den neuen GIS-Nebenbestimmungen verbunden offenen Fragen gebeten (siehe Anlage).
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Die tktVivax GmbH mit Sitz in Berlin und Backnang unterstützt ihre Kunden im Bereich zukunftsorientierter Telekommunikationstechnologien sowie mit Organisations-, Prozess- und Digitalisierungsberatung in der kommunalen Versorgungswirtschaft. Mit rund 50 Mitarbeitern deckt das Beratungsunternehmen ein breites Spektrum von der Analyse, Strategiefindung und Fördermittelberatung über die Neu- und Umgestaltung von Prozessen und Organisationen in allen Bereichen der Versorgungswirtschaft bis hin zur Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen an. Zielgruppe sind sowohl Stadtwerke als auch Kommunalverwaltungen.