Der Termin zur Einführung der neuen Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zum 1. Februar 2018 ist aus Sicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. ausgesprochen unglücklich gewählt. Denn er fällt mitten in die arbeitsintensive Zeit der Jahresabrechnung und hätte ohne Not sicher auch auf den sonst üblichen Termin für Einführungs- und Änderungsstichtage wie den 1. April gelegt werden können. Dennoch plädiert EDNA für eine harte Stichtagsumsetzung. "Eine Übergangsregelung birgt immer die Gefahr eines ‚Schreckens ohne Ende’ in sich. Das zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit wie etwa bei der Umstellung der komplexen Anlagen, also der unterspannungsseitigen Messung bei Mittelspannungs-Entnahmen", stellt Rüdiger Winkler, Geschäftsführer des Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. fest. Am Termin selbst ist aus Sicht von EDNA nicht zu rütteln. Denn er ist auch in den Festlegungen der BNetzA zur GPKE/GeLi Gas und WiM explizit erwähnt. Eine Verschiebung ist ohne die Änderungen dieser Vorgaben nicht möglich.
Mit der Einführung der Begriffssystematik der Marktlokation ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Vorschlag des BDEW gefolgt, die Einführung der Systematik zur Markt- und Messlokation schon im Rahmen des Interimsmodells durchzuführen und dies nicht erst im Zielmodell zu tun. Da die Neuerungen zum Interimsmodell – einschließlich der Einführung der Marktlokationssystematik – bereits zum 1. Oktober 2017 wirksam werden, muss die Einführung der dazugehörigen ID-Systematik zeitnah erfolgen. Denn nur so können nach Auffassung der BNetzA die mit dem Interimsmodell festgelegten Prozesse für alle Marktbeteiligten handhabbar gemacht werden. Deshalb muss ab dem 1. Februar 2018 jeder Marktteilnehmer in der Marktkommunikation, unabhängig von der Rolle, ausschließlich die MaLo-ID als Identifikator von Marktlokationen oder Tranchen verwenden. Mit der Umstellung auf die Marktlokationssystematik kann jedoch schon zum 1. Oktober 2017 begonnen werden.
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