Im Gegensatz zu den Vorgaben der 3. EU-Binnenmarktrichtlinie haben die Energiekunden laut dem aktuell vorliegenden Entwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kein Recht mehr darauf, ihre Verbrauchsdaten kostenfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Paragraph 21h zu den Informationspflichten heißt es nicht mehr – wie noch in der letzten Entwurfsversion vom März dieses Jahres – dass die Daten "in einem bestimmten Umfang an Dritte kostenfrei weiterzuleiten und diesen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen” sind. Der Begriff "Dritte” wurde jetzt durch "dritte Lieferanten” ersetzt. Die Formulierung "Daten” wurde ebenso nachträglich eingeschränkt – "Daten, die für die Erstellung eines Angebotes erforderlich sind”. ”Dies ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen die Binnemarktrichtlinie. Dadurch wird auch die Entwicklung und Umsetzung vielfältiger Dienstleistungen zur Steigerung der Energieffizienz drastisch behindert. Denn für solche Services werden aktuelle und detaillierte Verbrauchsinformationen für die Ist-Analyse benötigt – und dies vor allem zeitnah”, kritisiert Dirk Heinze, Geschäftsführer der Meine-Energie GmbH und Vorstand der EDNA-Initiative. Verbrauchsdaten, die als Teil der Abrechnung zur Verfügung bereit ständen, würden in keinem Falle reichen.
Der Entwurf der EnWG-Novelle widerspricht in diesem Punkt auch dem Energiekonzept der Bundesregierung. Um ein Energiemanagement aufzusetzen, benötigt die Industrie zwingend die eigenen Verbrauchsdaten – dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Die Nutzungswerte sind die Basis für eine tiefgehende Analyse des Verbrauchsverhaltens. Allein auf dieser Grundlage können Einsparungspotenziale gefunden und genutzt werden. Die Ermäßigung bei der Ökosteuer wird ab 2013 an das Vorhandensein eines Energiemanagements (DIN 16001) gekoppelt. Mit der neuen Fassung des EnWG ist es den Unternehmen des produzierenden Gewerbes faktisch jedoch nicht mehr möglich, diese Steuervergünstigung zu nutzen.
Der unstimmige Eindruck verstärkt sich, wenn man das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) liest, in dem explizit der Markt der Energieeffizienzdienstleistungen gefördert werden soll und auch entsprechende Bereitschaft vom Endkunden gefordert wird. Im EDL-G schreibt die Bundesregierung selbst das Ziel aus, die Voraussetzungen für den Markt der Energiedienstleistungen zu schaffen und Markthemmnisse zu beseitigen. Jede Energiedienstleistung fü̈r Endkunden fußt auf der Analyse der Verbrauchsdaten. Der Zugang zu diesen Daten ist daher fü̈r jeden Endkunden, der sich im Bereich der Energieeffizienz engagieren will, unverzichtbar.
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