Bei der im Jahr 2011 anstehenden Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes sollte der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben der EU-Binnenmarktrichtlinie mit Augenmaß umgesetzt werden. Speziell bei den Vorgaben für die Einführung des Smart Metering fordert die EDNA-Initiative e.V. eine praxisgerechte Interpretation der Brüsseler Richtlinien. "Zur Definition der Mindestausstattung eines Smart Meters gehört beispielsweise auch dessen Kommunikationsfähigkeit. Diese kann nicht ohne Standards oder ein Verfahren zur Qualitätssicherung sichergestellt werden. Denn die Kommunikation muss funktionieren, egal welche Hardware oder Software die einzelnen Marktpartner einsetzen", stellt Rüdiger Winkler, Geschäftsführer der EDNA-Initiative e.V. fest. Zudem müssten bei der wirtschaftlichen Bewertung der Einführung der digitalen Zähler die Kosten für die Kommunikation berücksichtigt werden. "Wird hier erneut auf ein einheitliches und verpflichtendes Testverfahren verzichtet, schießen diese Kosten in die Höhe. Denn dann müssten die Marktpartner wie schon bei der Einführung von GPKE oder GeLi Gas bilateral und ‚jeder gegen jeden’ testen", so Winkler. Deswegen wird sich die EDNA-Initiative im Rahmen der anstehenden Konsultationen massiv für eine verbindliche Qualitätssicherung für die immer komplexer werden Prozesse in der Marktkommunikation einsetzen.
Augenmaß ist aber nach Ansicht der EDNA-Initiative auch bei den weiteren Neuregelungen im Rahmen des EnWG gefragt, insbesondere bei den geforderten Verbesserungen beim Verbraucherschutz. So müssten für die kommende Fristverkürzung beim Lieferantenwechsel auf drei Wochen die Marktregeln für GPKE und GeLi Gas frühzeitig angepasst werden, sonst könnten die geänderten Prozesse nicht fristgerecht in den Software-Systemen abgebildet werden. Für die Umsetzung müssten nach Ansicht der EDNA-Initiative auch angemessene Übergangszeiten eingeräumt werden. Da die Verbraucher künftig Anspruch auf eine Übermittlung der Verbrauchsdaten haben, seien von der Novellierung zudem die MaBiS- und WiM-Prozesse betroffen, die derzeit vorbereitet werden. Da die Übermittlung fehlerhafter Werte genauso wie ungenaue oder verspätete Abrechnungen künftig Entschädigungsansprüche des Kunden nach sich ziehen könnten, müssen die Prozesse zwischen den Messstellenbetreibern beziehungsweise Messdienstleistern (MSB/MSD), den Lieferanten und den Netzbetreibern klar geregelt werden. In diesem Zusammenhang schlägt die EDNA-Initiative vor, das Entschädigungsrecht auf grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Nach ihrer Ansicht sind hierfür die Regelungen der Netzanschlussverordnungen NAV/NDAV mit ihren Haftungsobergrenzen ausreichend. Sie müssen lediglich um Regelungen für den Lieferanten und die MSB/MSD ergänzt werden.
Am 22. Januar 2010 veröffentlichten die Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN), deren Nachfolge inzwischen die Generaldirektion Energie (GD-ENER) angetreten hat, die Endfassung der "Interpretative Notes" zum 3. Energiebinnenmarkt-Paket. Diese gehen zum Teil weit über die Richtlinie hinaus. Die EDNA-Initiative erwartet, dass sich der deutsche Gesetzgeber dieses Auslegungsverständnis der Richtlinie nicht zu eigen macht.
So würden unter anderem die Grenzen für de-Minimis-Unternehmen (derzeit 100.000 Netzkunden) möglicherweise abgesenkt oder die Evaluationsphase der Mitgliedsstaaten bezüglich der Anforderungen an Smart Meter obsolet werden.
Folgende 63 Unternehmen/ Organisationen sind derzeit Mitglieder der EDNA-Initiative:
AKTIF Technology GmbH, applied technologies GmbH, ArcMind Technologies GmbH, Atos Origin GmbH, badenova AG&Co KG, BTC Business Technology Consulting AG, CAS Concepts and Solutions AG, Client Computing Germany, co.met GmbH, ConEnergy AG, contexo Gesellschaft für Systemintegration mbH, COUNT+CARE GmbH, cronos Unternehmensberatung GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, EBSnet eEnergy Software GmbH, EnDaNet GmbH, EnergiePartner Süd GmbH, EnergyICT GmbH, ENSECO GmbH, EW Medien und Kongresse GmbH, FACTUR Billing Solutions GmbH, Ferranti Computer Systems NV, Fichtner Consulting & IT AG, GEN Deutschland GmbH, GeneSys Gesellschaft für Netzwerke und Systeme mbH, GISA GmbH, GÖRLITZ AG, HAKOM EDV Dienstleistungsges. m.b.H, inubit AG, iRM integriertes Resourcen Management GmbH, items GmbH, ITF-EDV Fröschl GmbH, KARA AG, KEMA Consulting GmbH, Kisters AG, Klafka & Hinz Energie- und Informations-Systeme GmbH, KOMKE Consulting (BDU), Landis+Gyr GmbH, make IT GmbH, Meine-Energie GmbH, msu solutions GmbH , NZR – Nordwestdeutsche Zählerrevision GmbH & Co. KG, OFFIS e.V., phi-Consulting, procilon IT-Solutions GmbH, PricewaterhouseCoopers AG, PSI AG, Robotron Datenbank-Software GmbH, regiocom GmbH, SEEBURGER AG, Siemens Energy Automation GmbH, SIV AG, SDK - Software Development Kopf GmbH, Software AG, SOPTIM AG, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Swiss Gas Metering AG, SWU Energie GmbH, syseca AG, ubitronix system solutions GmbH, VisoTech Softwareentwicklungsges.m.b.H., Wilken GmbH, Wilken Neutrasoft GmbH
Weitere Informationen:
EDNA-Initiative e.V. – Rüdiger Winkler
c/o ifed.Institut für Energiedienstleistungen GmbH
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Die EDNA-Initiative e.V. ist eine Vereinigung von Softwareherstellern, Unternehmensberatern und IT-Dienstleistern sowie Anwendern aus den Aufgabenbereichen des eBusiness in den Energiemärkten rund um die Energielogistik. Das Ziel der EDNA ist es, die Automatisierung der Geschäftsprozesse zwischen den Marktpartnern in der Energiewirtschaft zu fördern und dafür bestehende und neue Standards für den elektronischen Datenaustausch in den Softwaresystemen umzusetzen und damit "kaufbar" zu machen. Gleichzeitig soll über ein Zertifizierungsverfahren und ein EDNA-Qualitätssiegel sichergestellt werden, dass IT-Systeme die festgelegten Standards auch tatsächlich erfüllen. Für den Anwender bedeutet das eine sehr viel größere Entscheidungs- und Investitionssicherheit als bisher, weil aufwändige Schnittstellenprogrammierungen und Integrationsanstrengungen überflüssig werden. Gleichzeitig kann er über die Automatisierung von Geschäftsprozessen erhebliche Rationalisierungspotenziale erschließen.