Das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die betriebliche Altersvorsorge: Auch auf der diesjährigen Handelsblatt Jahrestagung waren das Marktumfeld und seine Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen Thema zahlreicher Diskussionen. Angelika Brandl, Principal bei Aon Hewitt, zeigte in ihrem Vortrag Handlungsoptionen für Arbeitnehmer und Unternehmen auf. Dabei stand insbesondere die Direktzusage sowie der Einfluss der Neuregelung des Paragraphen 253 (HGB) im Fokus. "Grundsätzlich gilt es, sich der Zielsetzung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen und der damit verbundenen Kosten bewusst zu werden, auf dieser Basis Handlungsoptionen zu bewerten und entsprechend umzusetzen", führt Angelika Brandl an.
"Bei der Ausgestaltung von Neuzusagen steht die Risikominimierung für den Arbeitgeber im Vordergrund", erklärt Brandl. Sie rät zu Defined Contribution-nahen-Zusagen, die beispielsweise durch kongruente Rückdeckungsversicherungen oder als wertpapiergebundene Zusagen gestaltet werden können. Für bestehende Versorgungsversprechen lassen sich bilanzielle Belastungen durch verschiedene Maßnahmen lediglich lindern. Eine Pulsbefragung von Aon Hewitt unter Unternehmen aus dem Mittelstand sowie Großunternehmen kam zu dem Ergebnis, dass 19 Prozent der Befragten bereits Maßnahmen zur Reduzierung der steigenden Pensionsverpflichtungen aufgrund sinkender Zinsen umsetzen oder umgesetzt haben – 36 Prozent planen diese. Ebenfalls 36 Prozent der Unternehmen haben jedoch noch nicht einmal darüber diskutiert und neun Prozent halten derartige Maßnahmen für nicht notwendig.
Für die Arbeitnehmer besteht das Erfordernis, aus der anhaltenden Niedrigzinsphase resultierende Minderungen in der Altersversorgung auszugleichen. "Arbeitnehmer müssen ihre Sparbemühungen erhöhen, um ein gewünschtes Versorgungsniveau in der Rentenphase zu erreichen. Dazu stellt die Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV ein geeignetes und sinnvolles Instrument dar und wird dann besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter finanziell fördert", macht Brandl klar. "Die anhaltende Niedrigzinsphase wird sicher die bAV langfristig beeinflussen und bedarf einer regelmäßigen Überprüfung des eingeschlagenen Weges aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht."
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