Angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation dringend erforderlich, doch die Begeisterung bleibt aus: Das in Kürze in Kraft tretende Lebensversicherungsreformgesetz hat unangenehme Auswirkungen für Versicherer und Versicherte. Betroffen ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV): Arbeitgeber und -nehmer müssen bei allen Durchführungswegen zukünftig mit geringeren Erträgen rechnen, wenn die Lebensversicherung tangiert ist. Dennoch bleibt die Lebensversicherung nach Meinung von Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker bei Aon Hewitt in Hamburg, eine leistungsfähige Basis für die bAV: "Sie dient nicht nur der Kapitalabsicherung, sondern versichert auch Invalidität und Todesfall, zeichnet sich durch eine einfache Verwaltung aus und wirft wenig externe Kosten auf. Auch bleibt die Lebensversicherung bei der Absicherung der Langlebigkeit alternativlos." Die verbesserte Kostentransparenz, die Versicherer aufgrund der Gesetzesänderung schaffen müssen, spielt den Arbeitgebern zusätzlich in die Hände. "Sie können jetzt ganz genau vergleichen, wie viel Leistung sie für ihr Geld tatsächlich bekommen", erläutert Teichmann. Es kommt also mehr denn je darauf an, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wie beispielsweise die Nutzung von Sondertarifen oder die gezielte Auswahl der benötigten Garantien. "Einige Versicherer bieten bereits Produkte mit eingeschränkten Garantien, dafür aber mit höherer Rendite an – der Trend wird sich sicher verstärken", so Teichmann weiter. "Der private Vorsorgemarkt mag zwar in der Öffentlichkeit im Fokus stehen. Insbesondere werden aber auch die Belange der Unternehmen, die Lösungen für Kollektive benötigen, zu berücksichtigen sein. Hier ist die Branche gefordert."
Die Reform der Lebensversicherung, die der Gesetzgeber in nur wenigen Wochen umgesetzt hat, sorgt dafür, dass Versicherer im aktuellen Niedrigzinsumfeld ihre Garantien ohne wirtschaftliche Verluste einhalten können. So wird der Garantiezins für Neuverträge zum 1. Januar 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Zudem sind Versicherer nicht mehr verpflichtet, ausscheidende Versicherte maßgeblich an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere zu beteiligen, sondern nur noch in dem Maße, wie es der Sicherungsbedarf zulässt. Gleichzeitig ist die BaFin berechtigt, die Auszahlung von Dividenden an die Aktionäre zu unterbinden, wenn die Garantieleistungen gefährdet sind. Zudem müssen die Versicherer ihre Kosten aufschlüsseln und für den Versicherungsnehmer transparenter machen. Zukünftig wird es demnach leichter werden, durch eine gezielte Auswahl nur noch die Garantien zu bezahlen, die auch benötigt werden.
Handlungsempfehlung: Was tun auf Seiten der Arbeitgeber?
Arbeitgeber treibt nun verstärkt die Frage um, wie sie die bAV für ihre Mitarbeiter weiterhin attraktiv gestalten können. Gerade im Kampf um Talente kann ein ausgeglichenes Versorgungsangebot, das dem der alten Verträge in nichts nachsteht, ein entscheidendes Argument sein. "Arbeitgeber sollten sich die Gestaltung ihrer versicherungsförmigen bAV ganz genau anschauen und auf die ursprüngliche Zielsetzung hin überprüfen – hier versteckt sich möglicherweise schon das erste Optimierungspotenzial", so Teichmann. "Entscheidend ist dabei aber das Verhältnis zwischen Aufwand und Leistung, denn der billigste Anbieter ist nicht unbedingt der leistungsfähigste. Tarifgerüst, Umfang der Gesundheitsprüfung und nicht zuletzt auch der Service bleiben weiterhin relevant."
Insgesamt sollten Unternehmen genau analysieren, welche Garantien sie überhaupt benötigen, und Versicherer und Produkte gezielt nach ihrer Risiko- und Bedürfnisstruktur auswählen. So lassen sich nicht nur Kosten im Bezug auf Leistung optimieren, sondern auch ein attraktives Instrument trotz Niedrigzinssituation gestalten. Einige Anbieter arbeiten bereits mit Produkten mit eingeschränkten Garantiezusagen, die dafür höhere Renditen versprechen. "Arbeitgeber müssen aber gleichzeitig immer die Grundabsicherung von Langlebigkeit, Invalidität und Todesfall im Auge behalten", erläutert Teichmann. "Daher bleibt die sichere Lebensversicherung weiterhin ein grundlegender und für den Arbeitgeber risikoarmer Weg in der bAV." Zwar werden die Gesamtleistungen für klassische Deckungsstocktarife bei gesenktem Garantiezins trotz zu erwartender Verbesserung der Kostenstruktur sinken. "Doch", so Teichmann, "man muss diese Aussicht im Vergleich zu anderen sicheren Anlageprodukten bewerten. Wo erhält der Verbraucher noch höhere Zinsen bei gleichwertig sicherer Anlage?"
Innovationskraft der Branche gefordert
Mit der schnellen Umsetzung der Lebensversicherungsreform kommen auf die Anbieter einige Herausforderungen zu. In nur knapp sechs Monaten müssen sie vielfältige Veränderungen umsetzen und teilweise neue Produktlösungen erarbeiten. Viele Unternehmen haben hier die ersten Schritte gemacht und werden ihr Angebot weiter ausbauen. "Jetzt ist die Innovationskraft der Branche gefragt, das Beste aus den neuen Rahmenbedingungen zu machen", meint Teichmann. "Diese Änderungen seitens des Gesetzgebers sind notwendig und sinnvoll. Nun gilt es abzuwarten, wie die Versicherer und Verbraucher damit umgehen." Im Vergleich zu anderen sicheren Anlageformen wird sich die Lebensversicherung jedoch nicht verstecken müssen.
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