Erschienen in et Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Ausgabe 12/2024
Es deutet derzeit alles darauf hin, dass Direktvermarktungsunternehmen in der Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen noch bis Ende 2031 für den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in der Pflicht stehen. Insofern ist ein automatisierter Prozess zur Abrechnung von Redispatch-Mengen gegenüber Netzbetreibern nicht nur ein „Nice to have“, sondern trägt dauerhaft zur Entlastung im Tagesgeschäft auf Direktvermarktungsseite bei.
Autor: Rebecca Horn
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