erschienen im Handelsblatt-Newsletter "Betriebliche Altersversorgung 2/2013
Am 15. Mai 2012 verfügte das Bundesarbeitsgericht, dass die feste Altersgrenze 65 für betriebliche Versorgungswerke in der Regel mit der gesetzlichen Regelaltersgrenze mitwandere, also schrittweise auf 67 Jahre angehoben werde. Das überraschte viele Experten, war die gängige Meinung doch, dass die neue gesetzliche Bestimmung die betrieblichen Regelungen nicht automatisch berührt, es sei denn, es wäre explizit auf die gesetzliche Altersgrenze Bezug genommen.
Autoren: Carsten Hölscher und Andrea Wagner
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