erschienen in der personalwirtschaft, Ausgabe 12/2012
In vielen Unternehmen verzichten Mitarbeiter zugunsten von betrieblicher Altersversorgung oder Zeitwertkontenvereinbarungen auf aktuell verfügbares Einkommen. Wäre es Arbeitgebern möglich, diese Systeme zu verbinden, hätte das für Arbeitnehmer und Unternehmen große Vorteile. Die derzeitige Gesetzeslage lässt eine Verknüpfung allerdings nicht zu.
Autoren: Dr. Rafael Krönung, Andrea Wagner
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