Exklusiv für Arzneimittel-Zeitung/Pharma & Kommunikation 10/2010
Bislang sind nur relativ wenige patentgeschützte Arzneimittel (AVP) von den Rabattverträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen erfasst worden. Das wird sich ab 2011 mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) deutlich ändern. Denn der Entwurf sieht nicht nur zentrale Preisvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband vor. Auch Verträge mit einzelnen Kassen und ihren Verbänden sollen möglich sein. Dies wird sich direkt auch auf die Aufgabenteilung zwischen internen und externen Außendienstteams auswirken, denn künftig spielt der Zeitfaktor eine immer gewichtigere Rolle.
Autor: Uwe Pagel
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