Exklusiv für Pharma Relations 09/2016
Ab 1. Oktober 2016 treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Medikamentenverordnung in Kraft. Demnach haben Patienten ab drei verschriebenen Präparaten einen Anspruch auf einen Medikationsplan, der unter anderem Informationen zu Wirkstoff, Einnahmeweise und dem Grund der Verordnung enthalten muss. Der beste Medikationsplan nützt aber nichts, wenn Patienten ihn nicht zu jeder Zeit in der Hosentasche haben. Dafür bilden ganzheitliche, mobile Patientenbegleitprogramme das passende Gerüst.
Autoren: Vanessa Klein, Press'n'Relations, und Stefan Raupach, Marvecs GmbH
Vervielfältigung und Nachdruck ist – auch auszugsweise – nicht gestattet.