Droht Managern der Deutschen Post Ordnungshaft?
DIREKTexpress erwirkt einstweilige Verfügung
Noch immer behindert die Deutsche Post AG (DPAG) massiv den Markteintritt des bundesweiten Postdienstleisters DIREKTexpress aus Ulm. Seit der Entscheidung des Bundeskartellamts im Februar 2005, mittelständischen Postdienstleistern durch so genannte "postvorbereitende Tätigkeiten" den Zugang zum lukrativen Massenbriefgeschäft zu gewähren, steht DIREKTexpress mit einem bundesweiten Logistiknetzwerk am Start. Der notwendige Partner-Vertrag wird jedoch bis heute von der DPAG verweigert – und das, obwohl das Bundeskartellamt den Sofortvollzug der Marktöffnung angeordnet hat. Gegen dieses Verhalten hat DIREKTexpress am 2. März 2005 beim Landgericht Hamburg eine Gebotsverfügung erwirkt. Damit wird dem gelben Riesen richterlich angeordnet, einen Vertrag mit DIREKTexpress abzuschließen. Da dieses Urteil bislang jedoch auf taube Manager-Ohren stößt, wird nun am 29. März 2005 in einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg entschieden, mit welchen Ordnungsmaßnahmen, sprich Ordnungsgeld oder auch Ordnungshaft, die Manager der DPAG belegt werden sollen. Und man staunt: Dieses Potenzial an empfindlichen Sanktionen hat zur Folge, dass die Führungsetage der DPAG erstmals durch ihre Anwälte reagiert hat. "Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass die DPAG mit ihrer Hinhaltetaktik auch die Schaffung tausender neuer Arbeitsplätze blockiert, die durch unser Engagement entstehen werden", so Rainer Sperling, Vorstand von DIREKTexpress. "Bedauerlich ist auch, dass das enorme Porto-Einsparpotenzial bei tausenden von mittelständischen Firmen und Behörden dadurch immer noch verhindert wird", so Sperling weiter.
Die Vorgeschichte:
November 2004 - Das Bundeskartellamt klagt die DPAG an. Das Thema: Teilleistungszugang für "Jedermann", insbesondere Konsolidierer. Diese haben die Aufgabe, die attraktiven Porto-Rabatte der DPAG auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich zu machen. Auch die EU-Kommission fordert dies schon seit längerem.
14. Februar 2005 - Der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 11. Februar wird veröffentlicht: Die DPAG hat jedem Unternehmen den Zugang zum Teilleistungsgeschäft zu gewähren. Der Sofortvollzug wird angeordnet, da ein hohes öffentliches Interesse besteht. Noch am selben Tag beantragt DIREKTexpress einen entsprechenden Vertrag bei der DPAG. Das Ziel: Bundesweiter Geschäftsstart von DIREKTexpress zum 1. März 2005, spätestens zum 1. April 2005.
17. Februar 2005 – Jetzt erfolgt die erste mündliche Stellungnahme: Die DPAG wird noch keine Verträge herausgeben, da sie gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, inklusive der Aussetzung des Sofortvollzuges. Eine zweite, diesmal schriftliche Stellungnahme in der darauf folgenden Woche hat denselben Inhalt.
22. Februar 2005 - Aufgrund dieser Aussagen stellt die DIREKTexpress als einziger privater Postdienstleister beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DPAG. Ziel ist es, eine Gebotsverfügung zu erwirken. Damit soll der DPAG geboten werden, einen Vertrag mit der DIREKTexpress abzuschließen. Das Gericht folgt dem Antrag und erlässt eine Gebotsverfügung, welche der DPAG am 2. März 2005 um 12.45 Uhr zugestellt wird.
8. März 2005 - Nach 6-tägigem Stillschweigen macht die DPAG unmissverständlich klar, dass der Gebotsverfügung nicht Folge geleistet wird. Auch nicht unter Androhung von Ordungsgeld. Man kann sich förmlich vorstellen, was der gelbe Riese angesichts der größtmöglichen Zwangsgeldhöhe von gerade einmal 25.000,- Euro denken wird. Berücksichtigt man die Milliardenumsätze und die Millionen, die der DPAG durch das Teilleistungsgeschäft verloren gehen würden, kategorisiert die Führungsebene diesen niedrigen Zwangsgeldbetrag wohl als "Peanuts". Nach dieser Erklärung formuliert DIREKTexpress den Antrag beim Landgericht Hamburg um: Ordnungshaft und ersatzweise Ordnungsgeld!
11. März 2005 - Nun endlich reagiert die DPAG. In einem Schreiben versucht die DPAG dem Gericht zu verdeutlichen, dass sie seit dem 2.März 2005 bemüht sei, einen Vertrag zu entwerfen. Dies sei allerdings, so die Anwälte weiter, kein leichtes Unterfangen. Aufgrund der "angeblich unendlichen" Komplexität und der daraus erfolgenden Präzedenz für andere Konsolidierer seien hier alle Möglichkeiten abzuwägen, was für einen Weltkonzern nicht innerhalb von 6 Werktagen möglich sei.
Die Frage, warum man nicht schon seit November 2004 an einem "Plan B", also einer Lösung, arbeitet, ist ungeklärt . Denn spätestens seit dem Entscheid des Bundeskartellamtes mit der Anordnung des Sofortvollzuges wäre es dringend erforderlich gewesen, sich mit dem Thema Vertragswerk und Prüfung der AGB’s auseinanderzusetzen. Zudem scheint es fraglich, ob das Argument der Präzedenz tatsächlich greift. Einige Genossenschaften sind bereits als Konsolidierer am Markt tätig und verfügen über einen Teilleistungsvertrag mit der DPAG. "Es ist traurig, dass deutsche Manager von Weltkonzernen unter Beistand einer riesigen Rechtsabteilung nicht in der Lage sind, einen Vertrag innerhalb von 4 Wochen auszustellen", kommentiert Sperling die Odyssee.
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Als Tochtergesellschaft der DIREKTexpress Service GmbH kann die neu gegründete DIREKTexpress Brief AG auf langjährige Erfahrung in Sachen Briefbeförderung zurückgreifen. Die Muttergesellschaft DIREKTexpress Service GmbH stellt seit ihrer Gründung im Jahr 2000 Identitätsaufträge sowie Postzustellungsaufträge (gemäß §33 Postgesetz) für eine breite Kundenschicht zu. Gerichte, Bußgeldstellen, Stadt- und Kreisverwaltungen, Finanzämter sowie Banken und Versicherungen wickeln ihre täglich anfallenden Postzustellungsaufträge über DIREKTexpress ab. Grundlage dafür ist das engmaschige bundesweite Netz aus 79 Stützpunkten mit über 1.300 geschulten Zustellern und über 1.500 Fahrzeugen. Dieses Logistiknetzwerk bildet auch die Ausgangsbasis für das neue Massenbriefgeschäft, das jetzt über die DIREKTexpress Brief AG abgewickelt wird.