Mit Inkrafttreten der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), nach der seit dem 1. Juli 2005 bundesweit nur noch vorbehandelter Abfall abgelagert werden darf, hat sich die Entsorgung des Restabfalls für die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erheblich verteuert. Die vom Gesetzgeber verordnete Vorbehandlung hatte damit für viele Landkreise eine Erhöhung der Gebühren zur Folge. Der Landkreis Eichsfeld wollte das als öffentlich-rechtlicher Entsorger nicht mitmachen, sondern die Restabfallmengen reduzieren und somit die Gebührenbelastung im Landkreis so auf einem gesunden Niveau halten. Dazu mussten für einzelnen Bürger Anreize geschaffen werden, beispielsweise durch eine leistungsbezogene Gebührenabrechnung. Ein Projekt, das die EW Entsorgung GmbH, ein Tochterunternehmen der Eichsfeldwerke GmbH, mit Unterstützung der CBC cronos billing consulting GmbH umgesetzt hat.
Autor: Uwe Pagel
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