erschienen in Arbeit & Arbeitsrecht 11/2010
Am 5.6.2008 veröffentlichte der Bundesanzeiger den Deutschen Rechnungslegung Standard 17 (DRS 17). Seitdem ist in Deutschland rechtlich verbindlich geregelt, wie die Vergütung von Organen einer Aktiengesellschaften auszuweisen ist. Doch die Debatte über die (Un-)Angemessenheit von Managergehältern hat etliche Gesetzesänderungen nach sich gezogen. Diese erfordern es nun, auch den DRS 17 neu zu fassen.
Redaktionelle Mitarbeit: Andrea Wagner
Vervielfältigung und Nachdruck - auch auszugsweise - sind nicht gestattet.