Ohne Transaktionssicherheit funktioniert kein Emissionshandel
3C fordert zentrales Clearinghouse nach Börsenvorbild
Bislang ist völlig unklar, wie die Geschäfte im künftigen Handel mit Emissionsrechten abgewickelt werden. Zwar wird der Transfer der Rechte durch das künftige Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt, das gilt jedoch nicht für die Geldflüsse. Derzeit ist es so, dass jeder Teilnehmer am System mit jedem potenziellen Handelsteilnehmer einen bilateralen Vertrag abschließen muss, auch die Bonitätsprüfung erfolgt individuell. Viele verpflichtete Unternehmen haben dadurch von vornherein überhaupt keine Chance, gleichberechtigt am Marktgeschehen teilzunehmen, beschreibt Markus Hüwener, Geschäftsführer der Frankfurter 3C climate change consulting GmbH das Problem. 3C fordert deswegen den Aufbau einer zentralen Clearingstelle, wie sie in Deutschland beispielsweise an der Finanzbörse (EUREX) oder bei der European Energy Exchange (EEX) genutzt wird. Ein derartiges zentrales Clearinghouse sichert dabei das Erfüllungsrisiko über zentral gebündelte Sicherheiten ab.
Das System eines Clearinghouse bietet wesentliche Vorteile gegenüber einem offenen System. Kommt ein Marktteilnehmer etwa seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird er vom Handel ausgeschlossen. Sein Bestand an Rechten wird solange gesperrt, bis gezahlt wird, ansonsten werden die Rechte verwertet. Ein aus zwischenzeitlichen Marktbewegungen resultierendes Defizit wird aus seinen Sicherheiten gedeckt, andere Marktteilnehmer sind nicht unmittelbar betroffen. Durch die Mitgliedschaft im zentralen Clearinghouse, bzw. die Abwicklung über ein finanzstarkes Clearingmitglied, wird zudem verhindert, dass finanzschwache Institutionen den Handel untergraben und dem System Schaden zufügen. Über Bonitätsprüfungen und die damit verbundene Stellung von Sicherheiten wird gewährleistet, dass marktunerfahrene Teilnehmer sich nicht durch unüberlegte Transaktionen in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Gleichzeitig lässt sich durch ein zentrales Clearinghouse die Kapitalbelastung der Marktteilnehmer so gering wie möglich halten. Die Markteintrittsbarrieren können so auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Die vollständige Automatisierung des zentralen Clearinghouse, die sich in den Finanz- und Energiemärkten bewährt hat, verringert auch den personellen Zusatzaufwand auf ein Minimum. Somit ist die Abwicklung über ein zentrales Clearinghouse eine wesentliche Voraussetzung für einen stabilen Handel mit Zertifikaten, in dem Kaskaden von Insolvenzen vermieden werden, was wesentlich zur Glaubwürdigkeit des Handels beitragen würde.
Voraussetzung für den reibungslosen und kosteneffizienten Ablauf des Handels mithilfe dieses Clearingkonzepts ist die Anbindung an die nationalen Emissionsregister. Dabei könnte man beim Aufbau einer solchen zentralen Abwicklungs- und Clearingstelle auf schon bestehende Infrastrukturen und Erfahrungen zurückgreifen, wie etwa mit der EUREX oder der EEX. Deutschland würde sich so an die Spitze der Bewegung setzen und ein System entwickeln, das anschließend auf ganz Europa übertragen werden könnte.
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Die 3C climate change consulting GmbH wurde im Herbst 2003 mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. 3C steht für Kompetenz und Qualität sowohl bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zum Handel mit Emissionszertifikaten als auch hinsichtlich des Angebots CO2-neutraler Produkte und Dienstleistungen. Gegründet wurde 3C von Sascha Lafeld und Markus Hüwener, beide ausgewiesene Experten in Sachen Klimaschutz und Risikomanagement. So war Lafeld von 2001 bis Ende 2003 Leiter Klimastrategie bei der Dresdner Bank. Zuvor war er von 1998 bis 2000 Berater für internationale Umweltpolitik beim United Nations Environment Programme (UNEP). Markus Hüwener war von 1996 bis 2003 Managing Director im Handelsbereich der Investmentbanksparte der Allianz Group, Dresdner Kleinwort Wasserstein (DrKW), Frankfurt/Main. Hier war er führend am Aufbau von Handelsbüchern in Treibhausgasemissionsrechten beteiligt.