Regenwassersplitting: Integration sorgt für korrekte Rechnungen
Geoinformations- und Abrechnungssysteme müssen reibungslos zusammenarbeiten
Die einfache Formel der Trinkwasserverbrauch bestimmt die Höhe der Abwassergebühr gehört schon seit langem der Vergangenheit an. Denn aufgrund der herrschenden Rechtslage erfolgt in der Regel die Berechnung der Abwassergebühren längst getrennt vom Trinkwasserverbrauch. Die rechtlichen Vorgaben dabei sind eindeutig: die Gebühren müssen sich auch an der tatsächlichen Regenwassermenge orientieren, die in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Zwar berücksichtigen moderne Abrechnungssysteme in der Regel diese Vorgaben, doch das Problem ist, die Informationen über den Versiegelungsgrad der einzelnen Grundstücke zeitnah im Abrechnungssystem verfügbar zu machen. Mit ihrem Geobusiness-Konzept schafft die Schleupen AG, Moers, hier Abhilfe. Denn mit diesem Ansatz stehen Geodaten jederzeit aktuell auch für andere Anwendungen zur Verfügung.
Die Ersterhebung der Versiegelungsflächen erfolgt heute meist auf Grundlage eines Erhebungsformulars, das der Netzbetreiber dem Grundstückseigentümer zur Bearbeitung zusendet. Die Erhebungsformulare enthalten einen Ausschnitt aus der aktuellen Flurkarte, die das betreffende Grundstück mit den Versiegelungsflächen wiedergibt. Grundsätzlich gehen dabei die Netzbetreiber von der Eigenverantwortung des Grundeigentümers aus. D. h. der Eigentümer ist für die Erbringung der notwendigen Angaben, sowie für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Der Netzbetreiber überprüft die Angaben nur, wenn er es für erforderlich hält. Hier stellt sich jedoch sehr schnell die Frage, ob die Übertragung der Verantwortung auf den Eigentümer sowohl technisch als auch organisatorisch sinnvoll ist, denn dieses papiergestützte Verfahren ist sehr aufwändig. Zudem ist es mit der Ersterhebung nicht getan. Es muss auch danach sichergestellt werden, dass Veränderungen kontinuierlich erkannt und erfasst werden, damit sie für eine korrekte Abwasserabrechnung herangezogen werden können. Um dies mit einem vertretbaren Aufwand sicherstellen zu können, müssen die Daten nicht nur elektronisch erhoben werden, die Informationen müssen auch elektronisch weitergegeben werden, damit sie für die Abrechnung berücksichtigt werden können.
Die ideale Grundlage für eine kostengünstige Ermittlung und automatisierte Bearbeitung der Versiegelungsflächen bilden Luftbildaufnahmen. Aus diesen Aufnahmen werden anhand der Farbe und/oder Textur versiegelte Flächen ermittelt und digitalisiert. Die Größe der Flächen errechnet das GIS dabei automatisch. Die weitere Klassifizierung nach Art der Oberfläche bzw. nach der Abflusswirksamkeit muss konfigurierbar sein, da die Klassifizierung aufgrund des geltenden Satzungsrechtes variieren kann. Die Versiegelungsflächen werden im GIS mit den Flurstücken verschnitten und als Objekte in der GIS-Datenbank mit Flurstücksnummer und weiteren beschreibenden Sachdaten verwaltet.
Das Luftbildmaterial sowie die ermittelten Flächen müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit dauerhaft archiviert werden. Diese Archivbilder sind daneben aber auch die Basis für die langfristige Pflege der Daten. Mit einem Geoinformationssystem (GIS) allein kann das nicht umgesetzt werden. Denn die revisionssichere Archivierung ist nur durch den Einsatz eines entsprechenden elektronischen Archivsystems sichergestellt. Um eine reibungslose Archivierung, aber vor allem auch um den Zugriff auf die archivierten Daten über das GIS sicherzustellen, hat Schleupen hier mit GISLink eine eigene Kommunikationsschicht entwickelt, die als Datendrehscheibe zwischen den unterschiedlichen Anwendungen fungiert und so für den reibungslosen Datenfluss sorgt. Dabei können über GISLink nicht nur Archivsysteme angebunden werden, sondern beispielsweise auch das Abrechnungssystem.
Für die Übergabe der GIS-Daten in ein Abrechnungssystem wie die CS.VA_Vertragsabrechnung von Schleupen sind zunächst eindeutige Zuordnungsparameter nötig. Dies können Adressdaten (Name, Straße, Hausnummer) sein, die durch eine Kopplung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs ALB auch im GIS bekannt sind. Alternativ können auch direkt Datensätze zum Grundstück angelegt werden. Diesen Grundstücksdaten - bestehend aus den Katasterdaten wie Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück - können im Abrechnungssystem dann die notwendigen Flächenangaben, sowie Daten zum Niederschlag zugeordnet werden. Aus all diesen Informationen ermittelt die CS.VA über einen Formeleditor schließlich die Gebühr.
Die Integration des GIS in die Vertragsabrechnung ist flexibel gestaltbar. Denn über GISLink können neben den Geodaten auch direkt aus dem ALB Informationen in die Vertragsabrechnung übernommen werden. Die Grundstücksdaten sind in der Vertragsabrechnung jedoch gleichzeitig als editierbare Textfelder ausgelegt, so dass fehlende Angaben jederzeit auch manuell ergänzt werden können.
Die mit GIS ermittelten Flächendaten werden idealerweise nicht ungeprüft an die Vertragsabrechnung übergeben, sondern bei Bedarf durch den zuständigen Mitarbeiter aus der GIS-Datenbank angefordert. Dadurch ist sichergestellt, dass vor jeder Abrechnung der jeweilige Status des Vorgangs Beachtung findet, wie etwa Ersterhebung läuft, Bestätigung Eigentümer liegt vor, Widerspruch oder örtliche Überprüfung. Damit wird das Risiko falscher Abrechnungen minimiert, da der zuständige Sachbearbeiter aktuell sieht, ob ein Gebührenbescheid erstellt werden kann oder nicht. Falls in bestimmten Fällen weitere Informationen nötig sind, muss der Sachbearbeiter aber auch direkt auf geografische Informationen zugreifen können, beispielsweise auf die grafische Darstellung eines Kartenausschnitts. Dazu gibt es zwei Alternativen: zum einen kann das GIS direkt angesprochen werden, indem etwa die Adresse (Straße Hausnummer) oder Katasterangaben (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück) an das GIS übergeben werden. Das GIS bildet dann automatisiert einen entsprechenden räumlichen Ausschnitt und stellt ihn für den Sachbearbeiter bereit. Aus Kostengründen können diese Informationen aber auch über das elektronische Archiv zur Verfügung gestellt werden, da in diesem Fall nicht für jeden Arbeitsplatz in der Abrechnung eine eigene GIS-Lizenz benötigt wird. Dafür werden die mit dem GIS ermittelten Flächen als Grafikdokument in das Archiv gestellt. Die Kommunikation erfolgt auch hier über GISLink. Angezeigt wird dieses Dokument dann mit einem ganz normalen Viewer, wie ihn jedes Archivsystem zur Verfügung stellt.
Autor: Uwe Pagel / exklusiv für ZfK 10/03