Der SWU-Aufsichtsrat hat den Sachverhalt bezüglich der Ausschreibung des Strombedarfs der Stadt Neu-Ulm in seiner heutigen Sitzung noch einmal aufgearbeitet. Dabei wurde festgehalten, dass durch die Kündigung der bestehenden Verträge seitens der SWU mit der Stadt Neu-Ulm ein Ausschreibungsverfahren durch die Stadt Neu-Ulm zwingende Folge war. Von daher war die Beteiligung der Stadtwerke an diesem Ausschreibungsverfahren ebenfalls folgerichtig. Das Angebot der Stadtwerke konnte aber im Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Somit war die Stadt Neu-Ulm nach Auswertung aller Angebote gezwungen, das Angebot eines Mitbewerbers zu berücksichtigen.
Die Fehler und Kommunikationsdefizite wurden in der Aufsichtsratssitzung offen angesprochen und für die Zukunft aufgearbeitet. Deswegen hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Frühjahr 2007 eine weitere Strategiediskussion zu führen. Dabei soll die Ausrichtung der Stadtwerke überprüft und ein gemeinsames weiteres Vorgehen festgelegt werden. Die Städte Ulm und Neu-Ulm als Gesellschafter werden gemeinsam diese weitere Strategie erarbeiten und tragen. Die Gemeinsamkeit beider Städte als Gesellschafterinnen der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH war und ist unbestritten.
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Autor: Uwe Pagel