Unbundling mit dem Lösungspaket "Schleupen.CS"
Bei der Entflechtung auf die Kosten achten
Das neue EnWG mit Regulierung und Entflechtungsvorgaben ist im Energiemarkt endgültig angekommen. Selbst mittlere und kleinere Stadtwerke beschäftigen sich inzwischen offensiv mit dem Thema "Unbundling", selbst wenn sie formal unter die "de minimis"-Regel fallen, also weniger als 100.000 Kunden haben. Dennoch müssen sie sich zumindest informatorisch entflechten und nützen diese Vorgabe als Chance, sich so im Markt besser aufstellen zu können. Dabei stellt sich immer öfter die Frage, wie das Unbundling mit Hilfe der IT richtig umzusetzen ist. Müssen die neuen Bereiche "Vertrieb" und "Netz" als getrennte Mandanten geführt werden, kann man die Strukturen mit Hilfe des Zwei-Vertragsmodells abzubilden, oder ist das Unbundling gar auch in Form eines Einvertragsmodells möglich? Die Antwort auf diese Frage lautet: Sowohl als auch! Bei der Auswahl des Modells kommt es zum einen auf die individuellen Anforderungen an, zum anderen aber auch darauf, wie viel man in die Entflechtung investieren kann und möchte. Deswegen bietet Schleupen die Möglichkeit, alle derzeit diskutierten Modelle umzusetzen – ohne dass zusätzliche Softwaremodule benötigt werden oder zusätzliche Kosten entstehen
Der Aufwand und die Kosten für die Umsetzung der Vorgaben des neuen EnWG werden schon seit langem heftig diskutiert. A.T. Kearny spricht beispielsweise in einer Studie von 300 Millionen Euro Unbundling-Aufwand. Dazu kommen zusätzlich 1,5 Prozent vom Jahresumsatz an einmaligen Investitionen sowie 0,2 Prozent vom Jahresumsatz an zusätzlichen laufenden Kosten. Umso wichtiger ist es, sich eine der gundlegenden Anforderungen bewusst zu machen: die Umsetzung des Unbundlings muss für die Unternehmen wirtschaftlich vertretbar sein. Das ist eines der erklärten Ziele sowohl der EU-Binnenmarktrichtlinie als auch des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes und gilt damit auch für die Umsetzung der "unbundling-gerechten" IT-Organisation. Deswegen muss bei der Diskussion um das regelkonforme Modell für die informatorisch entflochtene Abbildung der Verträge, insbesondere auch der Tarifkundenverträge, genau hinterfragt werden, welche Alternativen es gibt. Um entscheiden zu können, welches Modell das jeweils geeignete ist, ist eine genaue Definition der einzelnen Modelle hilfreich.
Die Unbundling-Alternativen
Das Ein-Vertragsmodell orientiert sich an den Vertragsstrukturen, die derzeit in der Branche üblich sind, und bildet damit auch die heute üblichen juristischen Beziehungen ab. Für die Ein-Vertragsbeziehung des Endkunden zum Energielieferanten bei einem so genannten All-Inclusive-Vertrag wird damit im Abrechnungssystem auch nur ein Vertrag mit einem Tarif abgebildet (siehe Abb. 1). Mit der Umsetzung des Unbundlings zerfällt dieser Vertrag und der dazugehörige Tarif intern in mehrere Preisbestandteile, die sich jeweils aus der Zugehörigkeit für die Bereiche Netzbetrieb und Energievertrieb ergeben. Zudem erfordern Nachweis- und Berichtspflichten eine weitergehende Aufgliederung der Preise (z.B.: EEG- und KWKG-Zuschläge). Damit beim Ein-Vertragsmodell die korrekte Verbuchung der Erlöse und Forderungen sichergestellt werden kann, müssen entsprechende Kontierungsvorgaben bis auf die Ebene der Preisbestandteile vorgenommen werden. Bei Bedarf können die Konten sich auch in unterschiedlichen Mandanten der angeschlossenen Finanzbuchhaltung befinden. Dazu muss das Abrechnungssystem allerdings eine mandantenübergreifende Verbuchung unterstützen.
Beim Zwei-Vertragsmodell wird die Ein-Vertragsbeziehung in zwei Verträge und zwei Tarife innerhalb des Abrechnungssystems aufgegliedert (siehe Abb. 2). Damit dient ein Vertrag mit dem dazugehörigen Tarif der Abbildung der Preisbestandteile, die dem Energievertrieb zuzurechnen sind, und ein zweiter Vertrag nebst Tarif den Preisbestandteilen für die Leistungen des Netzbetriebs. Auch hier gilt: Durch entsprechende Kontierungsvorgaben bis auf die Ebene der Preisbestandteile werden die korrekte Verbuchung der Erlöse und Forderungen sichergestellt. Auch bei diesem Modell können sich die Konten in unterschiedlichen Mandanten der angeschlossenen Finanzbuchhaltung befinden, dazu muss aber ebenfalls die mandantenübergreifende Verbuchung gewährleistet werden. Wichtig im Sinne der Kundenorientierung ist jedoch, dass der Kunde auch weiterhin nur eine Rechnung erhält, auf der beide Verträge dargestellt sind. Auch dies muss softwaretechnisch möglich sein.
Im Zwei-Mandantenmodell werden die Abrechnungsdaten auf zwei Mandanten innerhalb der Abrechnung und der Finanzbuchhaltung aufgeteilt. Dabei erfolgt je nach Abrechnungssystem eine nahezu vollständige Dopplung der Stammdatenobjekte, wie beispielsweise Personen, Lieferstellen, Zähler, Abrechnungszählwerke. Im Mandanten "Vertrieb" erfolgt die Abbildung der Energielieferverträge im Regelfall inklusive Netznutzungsbestandteilen. Die Verbuchungen aller Bestandteile erfolgt vollständig auf die Konten des Vertriebs, wobei die Netznutzungsbestandteile den Charakter von "durchlaufenden Posten" besitzen. Im Mandanten "Netz" wird die Geschäftsbeziehung zwischen Energievertrieb und Netzbetrieb abgebildet: Das Ergebnis ist ein Netznutzungsvertrag mit Netznutzungstarif bezogen auf die Lieferstelle. Der Vertragspartner ist hier der Energievertrieb. Im Zwei-Systemmodell schließlich werden die Software-Installationen gedoppelt. Die Darstellung der Datenobjekte erfolgt analog zum Zwei-Mandantenmodell. Denkbar ist hier auch die Nutzung unterschiedlicher Abrechnungssysteme für die Bereiche Netz und Vertrieb.
Unbundling-Konformität
Vom Aufwand her gesehen unterscheiden sich die beschriebenen Modelle deutlich. Das gilt insbesondere für die beiden letzteren, wobei man im Falle des "Legal", also des gesellschaftsrechtliche Unbundling am Zwei-Mandantenmodell wohl kaum vorbeikommt. Für alle Unternehmen, die sich lediglich informatorisch entflechten, sind die übrigen Vertragsmodelle jedoch echte Alternativen - und zudem deutlich wirtschaftlicher (siehe Abb. 3). Obwohl als Zwei-Vertragsmodell deutlich aufwändiger in der Sachbearbeitung ist, unterscheiden sich Ein- und Zwei-Vertragsmodell nur unwesentlich, was den Erfüllungsgrad der Anforderungen des Unbundling angeht. Denn die Kernprozesse eines Netzbetreibers, ob Rechnungslegung, Forderungsmanagement oder Weitergabe von Ablesungswerten, lassen sich für den eigenen wie für den fremden Energievertrieb diskriminierungsfrei umsetzen. Selbst Fälle, wie die von Neukunden in einem Verteilnetz, die sofort von einem externen Vertrieb beliefert werden - also nie Kunden des eigenen Vertriebs waren - können mit Hilfe des Ein-Vertragsmodells abgebildet werden. Dazu müssen die entsprechenden Vertragsdaten lediglich durch ein Sichtenkonzept vor dem Zugriff des eigenen Vertriebs geschützt werden. Die weiteren Personen- und Lieferantendaten sind allgemein verfügbare Daten, ein weitergehender Zugriffsschutz ist deswegen nicht notwendig. Im Übrigen sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass in Schleupen.CS beide Varianten auch zeitgleich und nebeneinander betrieben werden können. Die Vielzahl der Haushaltskundenverträge kann man so im Ein-Vertragsmodell abbilden, die zahlenmäßig wenigeren aber organisatorisch komplexeren Verträge mit Sonderkunden kann man im Zwei-Vertragsmodell abbilden
Unbundling kann teuer werden
Bei der Umsetzung des Unbundlings gilt es nicht nur die Kosten für die Umstellung auf eines der Modelle zu berücksichtigen. Es müssen auch die Gesamt-IT-Kosten im Auge behalten werden. Und die unterscheiden sich je nach eingesetzter Softwarelösung drastisch. Denn mit dem neuen Energiewirtschaftgesetz nehmen die Anforderungen an die eingesetzten IT-Lösungen deutlich zu. Sowohl was die Bereitstellung von Daten für die neue Regulierungsbehörde angeht, als auch den Austausch dieser Daten selbst. Einige Software-Anbieter lösen dies über zusätzlicher Softwaremodule, etwa zur Marktkommunikation oder für den Wechselprozess, die Netznutzungsabrechnung, die Bilanzierung, die Mehr-/Mindermengenermittlung und ein erweitertes Berechtigungskonzept. Für diese Module entsteht dann auch ein zusätzlicher Einführungsaufwand und es fallen zusätzliche Lizenzgebühren an. Die Kosten dafür werden von Experten auf 3,5 bis 5,5 Euro pro abzurechnendem Vertrag geschätzt. Zusätzlich rechnen Anwender solcher Lösungen bereits jetzt mit 15-25% Mehraufwand in der Sachbearbeitung als dauerhaften Folgekosten. Aber auch die Einführung des Zwei-Vertragsmodells – in den meisten Systemen neben Mandanten- und Systemtrennung die einzige Option – kostet Geld, denn sie ist ohne externe Unterstützung in der Regel nicht umzusetzen. Schleupen setzt hier auf eine ganz andere Strategie: welches Modell das richtige ist, soll der Anwender zunächst auf Basis seiner Anforderungen entscheiden. Softwareseitig gibt es dafür keine Vorgaben. Das Ein-Vertragsmodell ist wie auch die anderen Modellvarianten mit Schleupen.CS einfach realisierbar. Aber auch Kombinationen von Einvertrags- und Zweivertragsmodell, etwa für die Tarif- und die Sondervertragskunden getrennt, sind möglich. Zudem werden diese und weitere für die Beherrschung des EnWG notwendige Funktionalitäten im Rahmen der üblichen Wartung geliefert und lösen – abhängig von den bereits vorhandenen IT-Lösungen für Energielogistik und Wechselprozess – keinen weiteren Lizenz- und Einführungsbedarf aus. Damit verursachen diese Funktionen auch keine zusätzlichen Kosten, wenn man von organisatorische Aufwendungen absieht, die eventuell für die Umsetzung nötig werden.
Marktkonforme Softwarelösungen im Wettbewerb auswählen
Angesichts der hier zitierten Kosten kann der Preis für den Ausbau bestehender Softwarelösungen bei vielen Anwendern leicht dem Aufwand der ursprünglichen Softwareeinführung entsprechen. Zusätzlich sind dann weitere Kosten für die funktionelle Weiterentwicklung entsprechend zukünftiger Markterfordernisse zu vermuten und bereits jetzt in den IT-Budgets zu berücksichtigen. Insofern stehen viele Marktteilnehmer vor der Frage, ob sie mit den vorhandenen IT-Systemen "einfach so weitermachen" oder die Situation nicht für eine strategische Entscheidung nutzen, mit der dauerhaft auch die IT-Kosten gesenkt werden. Benchmarks zeigen, dass sich die IT-Kosten in der Energie- und Wasserwirtschaft binnen zehn Jahren verdoppelt haben. Dieser Trend muss im Interesse der Branche gebrochen werden, denn Kostenvorteile sind zukünftig auch Wettbewerbsvorteile.
Indem also wirtschaftliche Rationalität zunehmend wichtiger wird, wenn es um nachhaltigen Erfolg in der Energiewirtschaft geht, gehören auch "richtige" IT-Entscheidungen zu den strategische Erfolgsfaktoren der Marktteilnehmer. Und auch weil führende Vertreter der Energiewirtschaft wie Dr. Uwe Steckert, BGW-Präsident, die "wahren Monopolisten" in der Softwareindustrie vermuten, ist Wettbewerb um die Position des strategischen IT-Partners ein Gebot der Stunde. Dieser Wettbewerb geht aber, wie überall, vom Kunden aus!
Autor: Bernhard Mildebrath, Key Account Manager Schleupen AG, und Uwe Pagel, exklusiv für e | m | w 06/05