Zukunftssicher: Unbundling auch ohne Mandantentrennung
Fachartikel für e|m|w 04/07
Zwei Mandanten, zwei Systeme, ein oder zwei Verträge – die Modelldiskussion darüber, wie das Unbundling korrekt umzusetzen ist, beschäftigt die Fachwelt nun schon seit Jahren. Dabei verwirrt diese Diskussion eher, als dass sie weiterhilft. Denn im Kern geht es doch nur um die Frage, ob Prozesse, damit verbundene Informationen und die daraus resultierende Kommunikation zwischen dem Netzbetrieb einerseits und dem assoziierten sowie jedem anderen Lieferanten andererseits identisch abgebildet werden müssen, um diskriminierungsfrei zu sein. Oder ob Prozessäquivalenz ausreichend ist, die Prozesse und deren Kommunikation also unterschiedlich ablaufen dürfen, wenn sie dennoch zum selben Resultat führen. Denn dies wäre aus Sicht der IT die einfachste und aus Sicht des Netzbetreibers die bei weitem wirtschaftlichste Lösung, da so das Unbundling innerhalb eines IT-Systems ohne Mandantentrennung abgebildet werden könnte. Aktuelle Veröffentlichungen in dieser Sache und insbesondere das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf dazu (Az.: VI-3 Kart 358/06 (V)) machen durchaus Hoffnung, dass diese wirtschaftliche Lösung rechtssicher ist und wenigstens mittelfristig auch Bestand haben kann.
Autoren: Bernhard Mildebrath, Schleupen AG und Uwe Pagel
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