Erschienen in DVGW Energie/Wasser Praxis 02/07
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einem Missbrauchsverfahren am 17. November 2006 entschieden, dass das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell, auch Einvertragsmodell genannt, nicht mehr angewendet werden darf. Damit ist nun der weitere Weg klar vorgezeichnet, und die Unternehmen der Gaswirtschaft sind gehalten, das Zweivertragsmodell zügig umzusetzen.
Autor: Uwe Pagel
Den vollständigen Text können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen.
Vervielfältigung und Nachdruck - auch auszugsweise - ist nicht gestattet.