Erschienen in BWK, 10/2012
Laut novelliertem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbar und ihr aktueller Einspeisewert abrufbar sein. Die Albwerk GmbH hat diese Anforderungen mit einer von lokalen Partnern entwickelten individuellen Lösung erfüllt, die sowohl kostengünstig als auch zukunftsfähig ist. Bei benachbarten Versorgern hat das Konzept bereits Nachahmer gefunden.
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Autor: Désirée Müller
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